Kleingartenanlage Perzheimwiese
Der Garten
Unsere Kleingartenordnung, an welche sich selbstverständlich sämtliche Pächter halten, regelt als eine Rahmenordnung sämtliche Rechte und Pflichten in
unserer Kleingartenanlagen und ist für alle Pächter bindend. Damit soll ein stressfreies Zusammenleben im Verein und eine Orientierung, um unsere Gärten
schöner, erholsamer und umweltfreundlicher zu gestalten, erreicht werden.
Erwartungen unserer Gemeinschaft
für ein gelungenes Miteinander
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Kleingärtnerische Nutzung.
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Die sehr geringen Pachtkosten im
Vergleich zu Wochenendgrundstücken
in Stadtnähe bringen selbstverständlich
auch bestimmte Pflichten mit sich.
Zuvorderst ist hier die Pflicht zum
Anbau von Nutzpflanzen zu nennen. Bei
einem Kleingarten handelt es sich
schließlich nicht um ein reines
Freizeitgrundstück. Etwa ein Drittel der
Fläche sind zum Kultivieren von
Tomaten, Kartoffeln etc. reserviert.
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Teilnahme an der jährlichen
Hauptversammlung.
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Beteiligung an der Gemeinschaftsarbeit
(5x im Jahr).
Unsere Gartenanlage wird von allen
Mitgliedern selbst gepflegt. Alle leisten
bitte ihren Beitrag dazu.
Bei diesen Terminen ergibt sich die
gute Gelegenheit auch andere
Gartenfreunde kennen zu lernen.
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Engagement bei Sonderaufgaben und
Unterstützung des Vorstandes
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Besuch von
Gemeinschaftsveranstaltungen,
insbesondere des jährlichen
Sommerfestes der Anlage.
Regeln für gute Nachbarschaft
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Halten Sie sich bitte an die
einschlägigen Regeln.
Insbesondere sind dies die Garten-
ordnung und der Lärmschutzverordnung
der Stadt Augsburg
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Bauliche Veränderungen.
Nur mit einer vorherigen schriftlichen
Beantragung und einer Genehmigung
des Vorstandes dürfen Veränderungen
wie z.B. Anbau/Umbau einer Laube,
Gewächshaus, Gartenteich, gemauerter
Grill usw., gebaut werden.
Formblätter sind bei dem Anlagenobmann
erhältlich.
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Kinderspielgeräte
wie Planschbecken, Trampoline, Zelte,
Rutschen etc. nur in der üblichen Größe
verwenden.
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Kontaktpflege
Pflegen Sie Kontakt zu ihren
unmittelbaren Nachbarn. Regelmäßige
Gespräche helfen dabei Konflikte zu
vermeiden oder Missverständniise
schnell auszuräumen.
Wie bekomme ich in den Genuss
eines Gartens?
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Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in Augsburg.
Antragsformulare erhalten Sie bei
persönlicher Vorstellung in unserer Anlage.
Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch
einen Termin unter
Tel: 0151/50221512 (auf AB sprechen!)
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Bitte beachten: Sie können sich insgesamt
für maximal drei Anlagen anmelden.
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Abgabe des Antrages mit Unterschrift
unseres Anlagenobmanns in der
Geschäftsstelle des Stadtverbandes
Augsburger Kleingärtner e.V.,
Frischstr. 22b
Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. bis Mi 13:00 - 18:00 Uhr
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Durch Stellen des Antrages werden Sie
automatisch förderndes (passives) Mitglied
des Stadtverbandes Augsburg der
Kleingärtner e.V. Damit sind Sie dann als
Gartenbewerber vorgemerkt.
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Die Kosten für die Mitgliedschaft
25,- €/Jahr (Stand Juli 2020)
Als erste Einstimmung auf ihr späteres
Gärtnerleben erhalten Sie alle zwei Monate
die Fachzeitung zugesandt.
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Wird ein Garten frei, wählt unser
Anlagenausschuss den neuen Pächter aus.
Dabei wird strikt nach der Warteliste
vorgegangen, auf welcher Sie nach Ihrer
offiziellen Antragstellung eingetragen sind.
Es kann, je nach Verfügbarkeit, zu
Wartezeiten von bis zu 5 Jahren kommen.
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Sollten Sie an der Reihe sein, wird unser
Anlagenobmann mit Ihnen telefonisch in
Kontakt treten und einen ersten Termin zur
Besichtigung vereinbaren.
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Kommt der ausgewählte Garten für Sie in
Frage, wird der Anlagenausschuss die
Übergabe für Sie organisieren. Dazu bedarf
es eines gesonderten Vor-Ort-Termins, an
welchem Altpächter und Neupächter
zusammenkommen und in Gegenwart der
Vereinsobleute die Überschreibung inkl.
offizieller Geldübergabe für die
Gartenablösung vornehmen.
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Pachtvertrag und Mitgliedschaft.
Nach der Übergabe legen Sie die dort
erstellten Unterlagen dem Stadtverband
vor. Dieser wird nach der Teilnahme an
einem allgemeinen Infoabend, den
Pachtvertrag vorläufig für ein Jahr
(Probezeit) mit Ihnen abschließen und Sie
zum vollwertigen Mitglied und Kleingärtner
ernennen. Nach einen Jahr wird im
Normalfall der Pachtvertrag auf
unbestimmte Zeit verlängert (§6 BKGG)
Was kostet ein Kleingarten?
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Ablöse (einmalig):
Je nach zustand und Ausstattung
zwischen etwa 1.000,- € und 5.000,- €
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Jährliche Pacht:
Etwas 0,32 € pro Quadratmeter, d.h.
bei durchschnittlicher Größe von 300
qm sind dies ca. 96,- € pro Jahr
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Mitgliedschaft:
z.Z. 50,- € pro Jahr
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Unterhalt
Strom - Wasser - Beiträge je nach
Bedarf
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Gartenbau / Verschönerungen
Gartengeräte / Werkzeuge / Pflanzen /
Erde / Dünger etc.
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Versicherung
Einbruch, Vandlismus, Sturm, Wasser
usw.) bei Bedarf
© Kleingartenanlage Perzheimwiese 2021
Anlagenfachberater
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