Anlagenfachberater
Kleingartenanlage Perzheimwiese
Home Aktuelles Über uns Der Garten Dokumente Galerie Kontakt

Der Garten

Unsere Kleingartenordnung, an welche sich selbstverständlich sämtliche Pächter halten, regelt als eine Rahmenordnung sämtliche Rechte und Pflichten in unserer Kleingartenanlagen und ist für alle Pächter bindend. Damit soll ein stressfreies Zusammenleben im Verein und eine Orientierung, um unsere Gärten schöner, erholsamer und umweltfreundlicher zu gestalten, erreicht werden.

Erwartungen unserer Gemeinschaft

für ein gelungenes Miteinander

Kleingärtnerische Nutzung. Die sehr geringen Pachtkosten im Vergleich zu Wochenendgrundstücken in Stadtnähe bringen selbstverständlich auch bestimmte Pflichten mit sich. Zuvorderst ist hier die Pflicht zum Anbau von Nutzpflanzen zu nennen. Bei einem Kleingarten handelt es sich schließlich nicht um ein reines Freizeitgrundstück. Etwa ein Drittel der Fläche sind zum Kultivieren von Tomaten, Kartoffeln etc. reserviert. Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung. Beteiligung an der Gemeinschaftsarbeit (5x im Jahr). Unsere Gartenanlage wird von allen Mitgliedern selbst gepflegt. Alle leisten bitte ihren Beitrag dazu. Bei diesen Terminen ergibt sich die gute Gelegenheit auch andere Gartenfreunde kennen zu lernen. Engagement bei Sonderaufgaben und Unterstützung des Vorstandes Besuch von Gemeinschaftsveranstaltungen, insbesondere des jährlichen Sommerfestes der Anlage.

Regeln für gute Nachbarschaft

Halten Sie sich bitte an die einschlägigen Regeln. Insbesondere sind dies die Garten- ordnung und der Lärmschutzverordnung der Stadt Augsburg Bauliche Veränderungen. Nur mit einer vorherigen schriftlichen Beantragung und einer Genehmigung des Vorstandes dürfen Veränderungen wie z.B. Anbau/Umbau einer Laube, Gewächshaus, Gartenteich, gemauerter Grill usw., gebaut werden. Formblätter sind bei dem Anlagenobmann erhältlich. Kinderspielgeräte wie Planschbecken, Trampoline, Zelte, Rutschen etc. nur in der üblichen Größe verwenden. Kontaktpflege Pflegen Sie Kontakt zu ihren unmittelbaren Nachbarn. Regelmäßige Gespräche helfen dabei Konflikte zu vermeiden oder Missverständniise schnell auszuräumen.

Wie bekomme ich in den Genuss

eines Gartens?

Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Augsburg. Antragsformulare erhalten Sie bei persönlicher Vorstellung in unserer Anlage. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin unter Tel: 0151/50221512 (auf AB sprechen!) Bitte beachten: Sie können sich insgesamt für maximal drei Anlagen anmelden. Abgabe des Antrages mit Unterschrift unseres Anlagenobmanns in der Geschäftsstelle des Stadtverbandes Augsburger Kleingärtner e.V., Frischstr. 22b Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Mo. bis Mi 13:00 - 18:00 Uhr Durch Stellen des Antrages werden Sie automatisch förderndes (passives) Mitglied des Stadtverbandes Augsburg der Kleingärtner e.V. Damit sind Sie dann als Gartenbewerber vorgemerkt. Die Kosten für die Mitgliedschaft 25,- €/Jahr (Stand Juli 2020) Als erste Einstimmung auf ihr späteres Gärtnerleben erhalten Sie alle zwei Monate die Fachzeitung zugesandt. Wird ein Garten frei, wählt unser Anlagenausschuss den neuen Pächter aus. Dabei wird strikt nach der Warteliste vorgegangen, auf welcher Sie nach Ihrer offiziellen Antragstellung eingetragen sind. Es kann, je nach Verfügbarkeit, zu Wartezeiten von bis zu 5 Jahren kommen. Sollten Sie an der Reihe sein, wird unser Anlagenobmann mit Ihnen telefonisch in Kontakt treten und einen ersten Termin zur Besichtigung vereinbaren. Kommt der ausgewählte Garten für Sie in Frage, wird der Anlagenausschuss die Übergabe für Sie organisieren. Dazu bedarf es eines gesonderten Vor-Ort-Termins, an welchem Altpächter und Neupächter zusammenkommen und in Gegenwart der Vereinsobleute die Überschreibung inkl. offizieller Geldübergabe für die Gartenablösung vornehmen. Pachtvertrag und Mitgliedschaft.  Nach der Übergabe legen Sie die dort erstellten Unterlagen dem Stadtverband vor. Dieser wird nach der Teilnahme an einem allgemeinen Infoabend, den Pachtvertrag vorläufig für ein Jahr (Probezeit) mit Ihnen abschließen und Sie zum vollwertigen Mitglied und Kleingärtner ernennen. Nach einen Jahr wird im Normalfall der Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert (§6 BKGG)

Was kostet ein Kleingarten?

Ablöse (einmalig): Je nach zustand und Ausstattung zwischen etwa 1.000,- € und 5.000,- € Jährliche Pacht: Etwas 0,32 € pro Quadratmeter, d.h. bei durchschnittlicher Größe von 300 qm sind dies ca. 96,- € pro Jahr Mitgliedschaft: z.Z. 50,- € pro Jahr Unterhalt Strom - Wasser - Beiträge je nach Bedarf Gartenbau / Verschönerungen Gartengeräte / Werkzeuge / Pflanzen / Erde / Dünger etc. Versicherung Einbruch, Vandlismus, Sturm, Wasser usw.) bei Bedarf
© Kleingartenanlage Perzheimwiese 2021
Anlagenfachberater
Kleingartenanlage Perzheimwiese
Der Garten
Kleingartenanlage Perzheimwiese
Home Überuns News Garten Dokumente Galerie Kontakt

Der Garten

Unsere Kleingartenordnung, an welche sich selbstverständlich sämtliche Pächter halten, regelt als eine Rahmenordnung sämtliche Rechte und Pflichten in unserer Kleingartenanlagen und ist für alle Pächter bindend. Damit soll ein stressfreies Zusammenleben im Verein und eine Orientierung, um unsere Gärten schöner, erholsamer und umweltfreundlicher zu gestalten, erreicht werden.

Erwartungen unserer Gemeinschaft für

ein gelungenes Miteinander

Kleingärtnerische Nutzung. Die sehr geringen Pachtkosten im Vergleich zu Wochenendgrundstücken in Stadtnähe bringen selbstverständlich auch bestimmte Pflichten mit sich. Zuvorderst ist hier die Pflicht zum Anbau von Nutzpflanzen zu nennen. Bei einem Kleingarten handelt es sich schließlich nicht um ein reines Freizeitgrundstück. Etwa ein Drittel der Fläche sind zum Kultivieren von Tomaten, Kartoffeln etc. reserviert. Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung. Beteiligung an der Gemeinschaftsarbeit (5x im Jahr). Unsere Gartenanlage wird von allen Mitgliedern selbst gepflegt. Alle leisten bitte ihren Beitrag dazu. Bei diesen Terminen ergibt sich die gute Gelegenheit auch andere Gartenfreunde kennen zu lernen. Engagement bei Sonderaufgaben und Unterstützung des Vorstandes Besuch von Gemeinschaftsveranstaltungen, insbesondere des jährlichen Sommerfestes der Anlage.

Regeln für gute Nachbarschaft

Halten Sie sich bitte an die einschlägigen Regeln. Insbesondere sind dies die Garten- ordnung und der Lärmschutzverordnung der Stadt Augsburg Bauliche Veränderungen. Nur mit einer vorherigen schriftlichen Beantragung und einer Genehmigung des Vorstandes dürfen Veränderungen wie z.B. Anbau/Umbau einer Laube, Gewächshaus, Gartenteich, gemauerter Grill usw., gebaut werden. Formblätter sind bei der Anlagenobfrau erhältlich. Kinderspielgeräte wie Planschbecken, Trampoline, Zelte, Rutschen etc. nur in der üblichen Größe verwenden. Kontaktpflege Pflegen Sie Kontakt zu ihren unmittelbaren Nachbarn. Regelmäßige Gespräche helfen dabei Konflikte zu vermeiden oder Missverständniise schnell auszuräumen.

Was kostet ein Kleingarten?

Ablöse (einmalig): Je nach zustand und Ausstattung zwischen etwa 1.000,- € und 5.000,- € Jährliche Pacht: Pacht 0,32 € pro Quadratmeter, d.h. bei durchschnittlicher Größe von 300 qm sind dies ca. 96,- € pro Jahr Mitgliedschaft: z.Z. 50,- € pro Jahr Unterhalt Strom - Wasser - Beiträge je nach Bedarf Gartenbau / Verschönerungen Gartengeräte / Werkzeuge / Pflanzen / Erde / Dünger etc. Versicherung Einbruch, Vandlismus, Sturm, Wasser usw.) bei Bedarf
© Kleingartenanlage Perzheimwiese 2021

Wie bekomme ich in den Genuss

eines Gartens?

Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Augsburg. Antragsformulare erhalten Sie bei persönlicher Vorstellung in unserer Anlage. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin unter Tel: 0151/50221512 (auf AB sprechen!) Bitte beachten: Sie können sich insgesamt für maximal drei Anlagen anmelden. Abgabe des Antrages mit Unterschrift unseres Anlagenobmanns in der Geschäftsstelle des Stadtverbandes Augsburger Kleingärtner e.V., Frischstr. 22b Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Mo. bis Mi 13:00 - 18:00 Uhr Durch Stellen des Antrages werden Sie automatisch förderndes (passives) Mitglied des Stadtverbandes Augsburg der Kleingärtner e.V. Damit sind Sie dann als Gartenbewerber vorgemerkt. Die Kosten für die Mitgliedschaft 25,- €/Jahr (Stand Juli 2020) Als erste Einstimmung auf ihr späteres Gärtnerleben erhalten Sie alle zwei Monate die Fachzeitung zugesandt. Wird ein Garten frei, wählt unser Anlagenausschuss den neuen Pächter aus. Dabei wird strikt nach der Warteliste vorgegangen, auf welcher Sie nach Ihrer offiziellen Antragstellung eingetragen sind. Es kann, je nach Verfügbarkeit, zu Wartezeiten von bis zu 5 Jahren kommen. Sollten Sie an der Reihe sein, wird unser Anlagenobmann mit Ihnen telefonisch in Kontakt treten und einen ersten Termin zur Besichtigung vereinbaren. Kommt der ausgewählte Garten für Sie in Frage, wird der Anlagenausschuss die Übergabe für Sie organisieren. Dazu bedarf es eines gesonderten Vor-Ort- Termins, an welchem Altpächter und Neupächter zusammenkommen und in Gegenwart der Vereinsobleute die Überschreibung inkl. offizieller Geldübergabe für die Gartenablösung vornehmen. Pachtvertrag und Mitgliedschaft.  Nach der Übergabe legen Sie die dort erstellten Unterlagen dem Stadtverband vor. Dieser wird nach der Teilnahme an einem allgemeinen Infoabend, den Pachtvertrag vorläufig für ein Jahr (Probezeit) mit Ihnen abschließen und Sie zum vollwertigen Mitglied und Kleingärtner ernennen. Nach einen Jahr wird im Normalfall der Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert (§6 BKGG)
Garten